Richtig handeln als Gleichstellungsbeauftragte | ||||
Gleichstellungsbeauftragte haben einen Beratungsauftrag in zweierlei Hinsicht: Sie sind Ansprechperson für Beschäftigte, gleichzeitig beraten sie auch die Dienststelle bzw. die/den Arbeitgeber*in und verfügen über Instrumente, um Beteiligungsrechte durchzusetzen. Das Seminar zeigt auf, in welchem Umfang, zu welchen Themen und mit welchen Herausforderungen eine Gleichstellungsbeauftragte diese beiden sehr unterschiedlichen Beratungsfunktionen wahrzunehmen hat. Themen
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Zielgruppen: SBV, Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer Freistellungsgrundlage: § 16 (4) LGG NRW |