Entgeltordnung TVöD-VKA und Eingruppierungsverzeichnis TVöD NRW | ||||||
Sie haben als betriebliche Interessenvertretung die Aufgabe, die Einhaltung des Tarifvertrags zu überwachen. Dazu gehört auch die verantwortungsvolle Wahrnehmung der Beteiligungsrechte, wenn es um die richtige Eingruppierung der Beschäftigten geht. Vor diesem Hintergrund stellt die richtige Anwendung der seit dem 01.01.2017 gültigen Entgeltordnung TVöD-VKA und des Eingruppierungsverzeichnisses TVöD NRW Sie als Betriebs- oder Personalrät*in vor große Herausforderungen; Unsicherheiten bei Eingruppierungsfragen gehören zum Alltag. Themen
Hinweis |
Zielgruppen: PR, MAV, SBV, 0 Freistellungsgrundlage: 37(6), 46(6), § 16 (4) LGG NRW |