TVÖD: Entgeltordnung TVÖD-VKA und Eingruppierungsverzeichnis TVÖD NRW | |||||
Als betriebliche Interessenvertretung haben Sie die Aufgabe, die Einhaltung des Tarifvertrags zu überwachen. Dazu gehört auch die verantwortungsvolle Wahrnehmung der Beteiligungsrechte, wenn es um die richtige Eingruppierung der Beschäftigten geht. Vor diesem Hintergrund stellt die richtige Anwendung der Entgeltordnung TVöD-VKA und des Eingruppierungsverzeichnisses TVöD NRW Sie als Betriebs- oder Personalrät*in bzw. Mitarbeitervertretung vor große Herausforderungen, Unsicherheiten bei Eingruppierungsfragen gehören zum Alltag. In diesem Seminar werden wir uns mit allen relevanten Eingruppierungsregelungen beschäftigen. Anhand praxisorientierter Fallbeispiele erlangen Sie als Betriebs- bzw. Personalrät*in oder Mitarbeitervertretung Handlungssicherheit im Umgang mit Eingruppierungsfragen. Themen
Hinweis |
Zielgruppen: PR, MAV, SBV, Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer Freistellungsgrundlage: 37(6), 46(6), § 16 (4) LGG NRW |