TV-L: Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L | |||||
Bei Ein- und Umgruppierungen im Geltungsbereich des TV-L ist die Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und -voraussetzungen. Die Interessenvertretungen haben die Aufgabe, Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieses erfordert aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung. In diesem Seminar werden wir uns mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung beschäftigen und diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern. Themen
Hinweis |
Zielgruppen: PR, MAV, SBV, Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer Freistellungsgrundlage: 37(6), 46(6), § 16 (4) LGG NRW |